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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Firma

Johannes Schuler – Party + Catering-Service GmbH Röthensteig 7 90408 Nürnberg
Vertreten durch: Johannes Schuler, Olaf Neumann, Felix Frank

Kontaktdaten

Telefon: 0911 937 936 0 Telefax: 0911 937 936 36 E-Mail: info@schulergruppe.de Internet: http://www.schulergruppe.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registernummer: HRB 13241

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 175 496 921 nach der EG-Öko-Verordnung 2092/91 zertifiziert. Kontrollnr.: D-BY-006-16461-B

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Quellenangaben für die verwendeten Bilder:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Schuler GmbH, Röthensteig 7, 90408 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Schuler, Gerd Schuler und Olaf Neumann über Bewirtungs- und Ausstattungsleistungen, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten aus schließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Anfrage / Angebote 1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Wir erstellen unsere Angebote stets auf Basis der Angaben des Auftraggebers. Sollten die Angaben des Kunden oder uns überlassene Unterlagen unrichtig oder unvollständig sein, so haften wir für die sich daraus ergebenden Probleme oder Mehrkosten nur dann, wenn wir die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht bemerkt haben.
3. Für die erforderlichen Meldungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnissen, Konzessionen etc. sowie ggf. für die Abwicklung von Zollformalitäten ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Abwicklung derartiger Formalitäten wird von unseren Angeboten nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
4. GEMA-Gebühren sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Derartige Kosten und Gebühren hat immer der Kunde zu tragen.
5. Alle Angebote, Preislisten, Planungen, Konzepte, Entwürfe etc. sind und bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung abzuändern, zu verwerten, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
§3 Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Ein Veranstaltungs- und/oder Bewirtungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahmeerklärung zu Stande.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§4 Leistungsumfang / -inhalt
1. Für die von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die im Veranstaltungsvertrag angegebenen Veranstaltungs-, Bewirtungs- und ggf. Zusatzleistungen sowie die Anzahl der Gäste maßgeblich.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Schuler GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
3. Bei Abweichungen der Gäste-/Teilnehmerzahl um mehr als 10% zur ersten Auftragsbestätigung ist die Schuler GmbH berechtigt, pro Person, der über der 10%-igen Abweichung liegenden Personenanzahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% vom pro-Personen-Preis der Gesamtrechnung zu berechnen. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Schuler GmbH möglich.
5. Die Leistungserbringung im Rahmen des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Wir erbringen unsere Leistungen so, wie es vertraglich vereinbart wurde. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Zutaten, Speisen, Getränke, Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen, Zubehörartikel o. ä. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden gegen gleichwertige Komponenten auszutauschen, wenn die vereinbarten Lieferungen und/oder Leistungen ohne unser Verschulden nicht zu be schaffen sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch weder verändert noch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
7. Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen - ggf. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden – Dritte einzuschalten.
§5 Leistungsvergütung
1. Der angebotene Verkaufspreis ist bindend. Die ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht anders bezeichnet, Nettopreise ohne gesetzliche Steuern und Abgaben in der Währung „Euro“.
2. Unsere Preise beziehen sich stets auf die vereinbarten Gästezahlen, Mengen und Termine.
3. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn behält sich die Schuler GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, sofern sich die der Kalkulation des vereinbarten Preises zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen.
4. Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, der Beginn unserer Leistungserbringung verzögert, verlängert sich die vorgesehene Dauer oder wird die Durchführung erschwert oder verändert, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Verrechnungssätze gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen sowie durch nicht termin- oder nicht fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter bedingt sind, soweit diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.
5. Zustellungen sind ab einem Warenwert von 150,- EUR möglich. Im Stadtgebiet von Nürnberg erheben wir eine Zustellgebühr von min. 30,- EUR pro Anfahrt. Wurde keine anderslautende Vereinbarung über Transportkosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, beträgt außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg die Zustellung mit einem beliebigem Lieferfahrzeug 1,- EUR pro gefahrenen Kilometer. Verpackungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§6 Zahlungsbedingungen
1. Nach Vertragsabschluss erlauben wir uns nachfolgende Beträge als Anzahlung in Rechnung zu stellen: a. Bei reinen Catering-Aufträgen werden 30% der Gesamtkosten bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. b. Bei Aufträgen inklusive Buchung einer Location der Schuler Gruppe oder einer Ihrer Kooperationspartner werden je nach Objekt 2.000 - 3.000 EUR brutto bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, sofern keine anderen Einzelabsprachen vereinbart werden. Bei Nichtzahlung der Anzahlung behält sich die Schuler GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht des Gesamtauftrags entbunden.
2. Unsere Vergütung wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen von uns vollständig erbracht wurden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. a. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. b. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Abzüge (Skonto etc.) dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Der Gesamtrechnungsbetrag kann durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten oder in Ausnahmefällen durch Barzahlung in unserem Büro (Röthensteig 5, 90408 Nürnberg) beglichen werden.
5. Bei allen Aufträgen behält sich die Schuler GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§7 Rücktrittsbedingungen
1. Bei Rücktritt des Veranstalters, ab Vertragsschluss, ist die Schuler GmbH berechtigt folgendes in Rechnung zu stellen: • bis zu 6 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum: die Anzahlung laut §6 (1) AGB in voller Höhe; Ergänzung bei Buchung einer Location über die Schuler GmbH: findet eine Weitervermietung der gebuchten Location am vertraglich vereinbarten Leistungsdatum statt, fällt statt der Anzahlung lediglich eine Aufwandspauschale von 500,- EUR (brutto) an. • bis 1 Monat vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum: 60% der letztgültigen Bruttoangebotssumme; • unter einem Monat vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsdatum: 90% der letztgültigen Bruttoangebotssumme; Entscheidend für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragsstornierung.
2. War für die Speisenbewirtung noch kein Preis vereinbart, wird die preiswerteste Speisenbewirtung des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3. Im Falle einer teilweisen Reduzierung der vereinbarten Leistung oder Umbuchung durch den Auftraggeber gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend, sofern nicht das Recht zur Reduzierung zu anderen Bedingungen eingeräumt worden ist. Die Reduzierung des Umfangs einzelner Leistungen ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§8 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. §9 Gewährleistung
1. Die Ware ist bei Ankunft unverzüglich auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Mängel sind der Schuler GmbH unverzüglich anzuzeigen. Sollte eine solche Beanstandung nicht stattfinden, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hinsichtlich offenkundiger Mängel ausgeschlossen.
2. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
3. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt die Schuler GmbH keine Haftung.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängelrügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, unverzüglich und noch während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
5. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere Präsentationen, Produktbeschreibungen, Muster etc. keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieerklärungen darstellen oder beinhalten Zumutbare Abweichungen bei Aussehen, Form, Konsistenz, Geschmack oder sonstiger Beschaffenheit unserer Sachen und Produkte, insbesondere der Lebensmittel, stellen keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unserer Sachen und Produkte entstehen, begründen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
6. Gewährleistungsansprüche richten sich zunächst nur auf die Nacherfüllung. Erst wenn die Schuler GmbH eine solche ablehnt oder zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind, können weitergehende Ansprüche des Kunden ent stehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
§10 Haftung der Schuler GmbH
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kun den aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§11 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für jede von ihm zu vertretenden Verlust und für jede von ihm zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung unseres Eigentums, gleichgültig, ob der Verlust oder die Beschädigung oder Zerstörung von ihm selbst oder von Dritten verursacht worden ist. Er ist verpflichtet, uns jeden Verlust und jede Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe anzuzeigen.
2. Der Kunde, haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
3. Wir behalten uns vor bei übermäßigen Verunreinigungen auch in Außenbereichen eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen. Jegliche Streuartikel (Konfetti oder vergleichbares Material, Reis, Blütenblätter etc.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.
4. Vom Kunden mitgeführte/eingebrachte Ausstellungs-, Dekorations- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Schuler GmbH abzustimmen. Die Schuler GmbH übernimmt für Verlust, Unter gang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sie ist dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihr oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.a.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
6. Im Falle einer Speisenmitnahme auf einer gebuchten Veranstaltung übernimmt der Kunde die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen ab dem Überga bezeitpunkt. Gleichzeitig bestätigt er mit der Mitnahme der Speisen deren einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Kunde ist selbstständig verpflichtet, die hygienerechtlichen Vorschriften im Bezug auf Temperatur und Haltbarkeit einzuhalten. Ab dem Zeitpunkt der Speisenübergabe kann die Schuler GmbH keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen.
§12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Aufträge gelten sowohl mit, als auch ohne Unterschrift (bei Übermittlung der Willenserklärung per Email) als verbindlich. Mit der Unterschrift oder der schriftlichen Willenserklärung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.